Glasversicherung
Eine Glasversicherung kann man sowohl gewerblich, als auch privat abschließen. Die private Versicherung zählt als Zusatzversicherung zur Hausratversicherung. Schließt man eine gewerbliche Glasversicherung ab, so stellt diese eine eigenständige Versicherungsform dar.Ein wesentlicher Bestandteil der Glasversicherung ist die so genannte Allgefahrendeckung. Sie wirkt sich allerdings auf die Höhe der monatlichen Prämien aus. Wird diese Option zusätzlich zur Glasversicherung gebucht, greift die Versicherung bei jedem Schaden ein, unabhängig davon, wie er entstanden ist. Dazu zählt natürlich auch, wenn ein Schaden durch eigenes Verschulden entstanden ist.
Bei der privaten Glasversicherung sind sowohl Glasschäden an Möbeln, wie auch am Gebäude selbst versichert. Im Allgemeinen deckt die Glasversicherung die Kosten von Schäden für Glasvitrinen, Glasschränken, sowie für Bilder. Bei Gebäuden sind es Tür -und Fensterverglasungen, sowie die Glasscheiben von Wintergärten, Balkonen, Loggien etc.
Sollten Sie eine Glasversicherung im gewerblichen Bereich benötigen, ist die Verglasung des Außenbereich versichert, sowie Ausstellungsvitrinen, Theken, Spiegel, Schaufenster, Trennwände usw. Die Glasversicherung im gewerblichen Bereich kommt nur dann für den Glasschaden auf, wenn es sich um einen Totalschaden handelt. Die Glasscheibe muss vollständig zerstört sein und muss in jedem Fall ausgetauscht werden. Für Kratzer oder Risse im Glas bietet die Versicherung keine Deckung und kommt somit auch nicht für einen entstanden Schaden auf.